SIXTINA FRANK

 Physiotherapie

Kontakt

Benötigen Sie noch weitere Informationen? Möchten Sie einen Termin vereinbaren? Rufen Sie uns an!

Tel. 06074-7284595

Sprechen sie eine Nachricht auf unseren Anrufbeantworter, falls wir für Sie einmal nicht direkt erreichbar sind, weil wir uns in einer Behandlung oder auf Hausbesuch befinden.

Wir rufen zuverlässig und so schnell wie möglich zurück.

Oder senden Sie uns einfach eine E-Mail an

info@praxisdreieich.de

Wir nehmen gerne und rasch Kontakt mit Ihnen auf.


Weitere Informationen

Ihr erster Termin

Ihr erster Termin bei uns - bitte mitbringen bzw. beachten:

  • Ihr Rezept / Ihre Heilmittelverordnung
  • Ihre aktuelle Versichertenkarte und – falls vorhanden – Ihren Befreiungsausweis
  • Falls vorhanden z.B. Röntgenbilder / Arzt- bzw. OP-Berichte
  • Sind Sie zum ersten Mal bei uns? Bitte kommen Sie dann bereits etwas vor Ihrem ersten Termin, damit Sie in aller Ruhe noch den Anmeldebogen und die Datenschutzerklärung ausfüllen können.

 

Das Rezept / die Heilmittelverordnung

  • Auf dem Rezept hat der Arzt die Möglichkeit verschiedene Heilmittel zu verordnen, an diese sind wir gebunden. Es ist uns nicht gestattet, Heilmittel eigenständig zu ändern.
  • Wir sind dazu verpflichtet, die Rezepte auf ordnungsgemäße Ausstellung zu überprüfen. Rezepte, die nicht den Heilmittel-Richtlinien entsprechen oder Formfehler beinhalten, bekom-men wir von den Krankenkassen nicht vergütet! Daher freuen wir uns über jeden, der uns vor Behandlungsbeginn sein Rezept/Heilmittelverordnung zukommen lassen kann, um die entsprechenden Überprüfung vorzunehmen.
  • Falls nachträgliche Änderungen auf dem Rezept durch den behandelnden Arzt notwendig wären, müssen diese mit Datum, Datum der Änderung, Stempel und Unterschrift des Arztes versehen sein.
  • Prinzipiell muss die Behandlung innerhalb von 28 Tagen ab Ausstellungsdatum des Rezepts/Heilmittelverordnung beginnen. 
  • Prüfen Sie bitte, dass diese Frist eingehalten wird oder ob Sie ein neues, aktuelles Rezept/Heilmittelverordnung vom Arzt benötigen. (Liegt eine medizinische Dringlichkeit vor, bei der ein früherer Behandlungsbeginn erforderlich ist, kann der Arzt ein Kreuz bei „dringlicher Behandlungsbedarf“ setzen.) 
  • Rezeptgebühren? Gesetzliche Zuzahlung? Grundsätzlich übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Heilmittelbehandlung nicht vollständig. 
  • Wenn Sie gesetzlich versichert sind und nicht von der Zuzahlung befreit sind, muss ein Eigenanteil - aktuell 10 € für die Verordnung zzgl. 10 % der Behandlungskosten - gezahlt werden. 
  • Ihr Eigenanteil am Rezept/Heilmittelverordnung muss von uns im Auftrag der Krankenkassen erhoben und in voller Höhe dorthin weitergeleitet werden. Er kommt somit nicht unserer Praxis zugute!
  • Dieser Eigenanteil ist spätestens zum Ende der Behandlungsserie in der Praxis zu bezahlen. 
  • Sollten Sie eine gültige Zuzahlungsbefreiung von Ihrer Krankenkasse erhalten haben, so bitten wir Sie, diese zum ersten Termin mitzubringen und uns vorzulegen. Kinder unter 18 Jahren sind generell von der Zuzahlung befreit.

Privat-Rezepte

  • Vor der ersten Behandlung wird Ihnen eine Honorarvereinbarung ausgehändigt, die Sie sich bitte genau durchlesen und unterschreiben.
  • Unsere Privatpreise entsprechen nicht unbedingt den Beihilfesätzen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung, was Sie erstattet bekommen.
  • Nach Ende der Behandlung erhalten Sie dann eine Rechnung über die erbrachten Leistungen.

Termine und Absagen

  • Sie kommen zur Behandlung in eine Praxis, die nach dem Bestellsystem geführt wird. 
  • Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit, der Behandlungsraum und der/die Therapeut/in nur für Sie reserviert sind und es hierdurch für Sie in der Regel zu keinerlei Wartezeiten kommt.
  • Es bedeutet jedoch auch, dass Sie, wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, diesen spätestens 24 Stunden vorher absagen müssen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit evtl. noch anderweitig verplanen können. 
  • Für eine Terminabsage nutzen Sie bitte unseren Anrufbeantworter oder schreiben Sie uns eine E-Mail (auch am Wochenende).
  • Eine nicht fristgerechte Absage oder gar ein Nichterscheinen ist immer unangenehm und mit Aufwand und Kosten verbunden. Sollte dies der Fall sein, weisen wir darauf hin, dass wir auf Grundlage des BGB uns das Recht vorbehalten, dann eine Ausfallgebühr in Rechnung zu stellen. 

 





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